Die Einfuhrverzollung nach Deutschland oder Österreich ist die Anmeldung von Waren aus einem Nicht-EU-Land zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb der EU. Hier fallen immer Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll an.
Die Ausfuhrerklärung aus Deutschland oder Österreich ist die Anmeldung von Waren, die dauerhaft aus dem EU-Zollgebiet ausgeführt werden, um zollrechtlich korrekt exportiert zu werden.
Das T2-Verfahren erlaubt den Transit von Unionswaren durch Nicht-EU-Staaten, ohne dass Zölle oder Abgaben fällig werden. Dies ist z.B. notwendig, wenn sie Waren von Deutschland nach Italien durch die Schweiz hindurch transportieren wollen.
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